„Den Mund aufmachen“

Besuch von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof am EFG Mössingen

Am Mittwoch, den 08. Juli 2026, besuchte Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 bis 11 am Evangelischen Firstwald-Gymnasium Mössingen. Die Veranstaltung wurde von Herrn Rexer und seinem Gemeinschaftskunde-Leistungsfach organisiert und bot einen konzentrierten Einblick in die Bedeutung des Rechtsstaats sowie die Arbeit des höchsten deutschen Gerichts. Zu Beginn stellte Giuliano Buck den Gast vor und zeichnete die wichtigsten Stationen seines juristischen Wirkens nach, bevor der Ehrengast selbst das Wort ergriff.

In seinem Kurzreferat erläuterte Prof. Kirchhof die Aufgaben und die Struktur des Bundesverfassungsgerichts. Besonders hob er hervor, dass es als einziges Gericht parlamentarische Gesetze aufheben kann, wenn sie verfassungswidrig sind. Als aktuelles Beispiel nannte er das Urteil von 2023 zur Schuldenpolitik der Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz. Zugleich machte er deutlich, dass das Gericht sich kurz vor Wahlen bewusst zurückhält – eine Frage des guten Benehmens, wie er formulierte. Den Karriereweg zum Verfassungsrichter beschrieb er als etwas, das sich nicht planen lasse; Berufung und Vertrauen spielten eine größere Rolle als starre Lebensläufe.

An das Referat schloss sich eine lebhafte, von Hannah Wohlschieß anmoderierte, Diskussion an. Unter den zahlreichen interessanten Themen fand sich u.a. die Frage nach Künstlicher Intelligenz im Recht. Die KI könne nur nachplappern, womit sie gefüttert wurde, so Kirchhofs pointierte Einschätzung; rechtliche Verantwortung und Urteilskraft blieben menschliche Aufgaben. Mit Blick auf ein mögliches Verbot der AfD skizzierte er die sehr hohen verfassungsrechtlichen Hürden: Erforderlich sei der Nachweis aktiver Verfassungsfeindlichkeit, zudem berge ein Scheitern erhebliche Risiken für die politische Kultur. Seine Einordnung der politischen Lage in Deutschland fiel kritisch, aber differenziert aus: Bürokratisierung, Tendenzen zur Selbstblockade und ein gelegentlicher Verlust an Bodenhaftung in der Politik erschwerten entschlossenes Handeln. Eine prägende Erfahrungsregel aus der richterlichen Praxis formulierte er mit dem Satz: Man lernt, dass meistens beide Seiten ein bisschen Recht haben. Daraus leitete er einen Appell zur Zivilcourage ab: Den Mund aufmachen, sich gesellschaftlich engagieren und nicht zu "Couch potatoes" werden.

Zum Abschluss setzte Kirchhof einen eindrücklichen Akzent mit einem Triage-Beispiel, einem echten Fall in leicht veränderter Form: Ein Arzt findet drei Schwerverletzte, verfügt aber nur über zwei Bluttransfusionen. Das Szenario entfachte nochmals intensive Gespräche im Plenum. Kirchhof erläuterte die verfassungsgerichtliche Lösung: Maßgeblich sind die größten Überlebenschancen, nicht Vorgeschichte oder Vorerkrankungen. So ganz befriedigend ist die Situation nicht, aber vernünftig, fasste er die Abwägung zusammen und machte damit die Spannweite zwischen ethischem Anspruch und rechtlicher Praxis anschaulich.

Am Ende formulierte Kirchhof seinen Wunsch: Ich hoffe, euer Interesse für das Recht geweckt zu haben – wenn ihr jetzt raus aus der Mensa geht mit dem Gefühl, das Bundesverfassungsgericht ist ein tolles Gericht, dann bin ich glücklich. (Rx)

Verwendung von Cookies

Auf dieser Website werden Daten wie z.B. Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu ermöglichen (Zustimmung jederzeit widerrufbar). Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.
Für die Funktionalität der Webseite essenzielle Cookies.
Cookies zur Erhebung von Statistiken.
powered by webEdition CMS