Allgemeine Infos zu den Lernangeboten (LeAs)
Einzel-LeA
Lernen findet auch außerhalb der Schule statt. Daher können Lernerfahrungen aus der Freizeit als LeA anerkannt werden, z.B. Fußballspielen im Verein, Chinesisch lernen in der Volkshochschule, Musizieren in der Musikschule.
Die Einzel-LeA
- gilt als Ganzjahres-LeA und muss somit insgesamt mindestens 28 Zeitstunden umfassen.
- kann nur einmal (d.h. nur ein Schuljahr lang) als Einzel-LeA angerechnet werden und kann nur eine LeA (von zweien) pro Schuljahr ersetzen.
Das Formular zum Nachweis der Einzel-LeA gibt es hier zum Ausdrucken.
Verantwortungs-LeA
Im Laufe der Schulzeit am EFG muss jeder/jede SchülerIn ab 14 Jahren bis zum Ende der 10. Klasse eine Verantwortungs-LeA absolvieren.
Die Verantwortungs-LeA
- ist eine Ganzjahres-LeA bzw. umfasst insgesamt mindestens 28 Zeitstunden.
- muss eine gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Schule sein, durch die Verantwortung für andere übernommen wird.
Das Formular zum Nachweis der Verantwortungs-LeA gibt es hier zum Ausdrucken.
Das Formular zum Nachweis der Verantwortungs-LeA gibt es hier zum Ausdrucken. (außerhalb der Schule)
Spitzenförderung und außergewöhnliches Engagement
Herausragende Leistungen bzw. außergewöhnliches Engagement in Bereichen wie Kunst, Musik, Sport, Gesellschaft o.Ä. wollen wir im Rahmen einer "Spitzenförderungs-LeA" unterstützen, durch die die SchülerInnen im Bereich der LeAs entlastet werden, damit Räume frei werden, um dem Engagement (vertieft) nachgehen zu können.
Die Spitzenförderungs-LeA ist grundsätzlich
- eine einstündige Ganzjahres-LeA (umfasst damit formal mindestens 28 Zeitstunden) und
- ist im Gegensatz zu einer Einzel-LeA jedes Schuljahr erneut belegbar.
Wenn die Organisation eine Kooperationsvereinbarung bei uns eingeht, kann die Spitzenförderungs-LeA auch doppelstündig angerechnet werden, so dass keine weiteren LeAs belegt werden müssen. Dies ist auch in anderen begründeten Ausnahmefällen möglich. Das LeA-Team entscheidet über die Anerkennung und jeweilige Förderwürdigkeit der Anträge.
Das Formular zum Nachweis der Spitzenförderungs-LeA gibt es hier zum Ausdrucken.